Bürgerportal für Stuttgart Birkach
Beim Überholen muss man innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zum Radfahrer einhalten. Bei höherem Tempo und wenn man Kinder überholen will, sollte der seitliche Sicherheitsabstand mindestens zwei Meter betragen. Das steht übrigens nicht im Gesetz ?#
Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:
Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter
Mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW): mindestens 1 Meter
Wartende Linien- und Schulbusse: mindestens 2 Meter
Im Gesetz steht unter § 5 Überholen (4)
1. Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
2. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
3. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
4. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. 5Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. 6Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Vergessen hat man was passiert wenn in einer engen Straße ein Radfahrer einem PKW entgegen kommt. Aber ich denke das dies genauso wie das Überholen zu sehen ist.
Nehmen wir also man an die Straße ist 3 Meter. Der SUW mit Spiegeln 2,5 m. Was nun. In der Praxis fahren beide wie die verrücken mit Vollgas aneinander vorbei uns beschimpfen sich gegenseitige. Das selbe passiert auch beim Überholen von Auto links am Radfahrer und von Radfahrern rechts am Auto.
In vielen Einbahnstraßen wurde die Straße für Radfahrer frei gemacht. Nur Platz ist keiner. Weder um den mitfahrenden Radler zu überholen noch im dem entgegenkommenden Radfahrer Platz zu machen. Die meisten Radler fahren einfach auf den Gehweg um Platz zu machen, auch wenn das verboten ist.
Um aneinander Gesetzeskonform vorbei zu kommen kann eigentlich nur der Radfahrer absteigen. Dann wir er zum ungeschützten Fußgänger der auf den Gehweg muss. Der Autofahrer kann zwar aussteigen, aber den Wagen nicht wegnehmen.
Denn auch wenn Radfahrer das nicht wissen, Sie müssen den selben Mindestabstand einhalten. Das gilt auch wenn Sie auf einem diese pseudo Strich-Radwegen fahren. Also keine Vorfahrt zu Radlerampel wenn der Radweg unter 1 Meter ist.